Schwangerschaft & Krankenkasse in der Schweiz – Das sollten werdende Eltern wissen

Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit voller Vorfreude, Fragen und organisatorischer Entscheidungen. Neben der Vorbereitung auf das neue Familienmitglied spielt auch die Gesundheitsvorsorge eine zentrale Rolle. In der Schweiz ist die medizinische Betreuung während Schwangerschaft und Mutterschaft gut geregelt – dennoch lohnt es sich, die Leistungen der Krankenkasse genau zu kennen. Dieser Artikel gibt werdenden und jungen Eltern einen verständlichen Überblick darüber, was die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abdeckt, wann Zusatzversicherungen sinnvoll sein können und worauf bei einem Kassenwechsel zu achten ist.

Was die Grundversicherung während der Schwangerschaft übernimmt

Die gute Nachricht zuerst: In der Schweiz sind Schwangerschaft und Geburt umfassend durch die Grundversicherung abgesichert. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft ärztlich bestätigt ist, übernimmt die OKP zahlreiche Leistungen ohne Franchise und Selbstbehalt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei einem Arzt
  • Zwei Ultraschalluntersuchungen (bei normalem Verlauf)
  • Bestimmte Laboruntersuchungen
  • Vorbereitungskurse, zum Beispiel Geburtsvorbereitung (anteilig)
  • Geburt im Spital, Geburtshaus oder zu Hause
  • Nachkontrollen nach der Geburt

Auch medizinisch notwendige Behandlungen bei Komplikationen während der Schwangerschaft sind gedeckt. Wichtig ist, dass die Leistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben erbracht werden. Weitere Details zur gesetzlichen Grundlage finden sich auf der offiziellen Informationsseite der Schweiz: https://www.bag.admin.ch.

Mutterschaftsleistungen nach der Geburt

Nach der Geburt profitieren Mütter ebenfalls von klar definierten Leistungen. Dazu zählen Nachkontrollen, Stillberatung sowie medizinisch notwendige Behandlungen in der Zeit nach der Entbindung. Zusätzlich besteht Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung (EO), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Für das Neugeborene gilt: Es sollte möglichst rasch bei einer Krankenkasse angemeldet werden, idealerweise bereits vor der Geburt. Die Grundversicherung für das Kind gilt rückwirkend ab dem Geburtstag.

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnen kann

Obwohl die Grundversicherung vieles abdeckt, entscheiden sich viele werdende Eltern bewusst für eine Zusatzversicherung. Diese ist freiwillig und kann – je nach Angebot – zusätzliche Leistungen ermöglichen.

Typische Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt sind:

  • Freie Spitalwahl (z. B. halbprivate oder private Abteilung)
  • Wahl der behandelnden Ärztin oder des Arztes
  • Erweiterte Leistungen bei Schwangerschaftskursen
  • Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Alternative Behandlungsmethoden

Wichtig zu wissen: Zusatzversicherungen unterliegen einer Gesundheitsprüfung. Eine bestehende Schwangerschaft kann dazu führen, dass Leistungen eingeschränkt oder Anträge abgelehnt werden. Wer eine Zusatzversicherung in Betracht zieht, sollte sich daher idealerweise frühzeitig – am besten bereits vor einer Schwangerschaft – informieren.

Mehr Informationen rund um Ihre Krankenkasse in der Schweiz finden Sie bei Krankenkasse Schweiz, wo verschiedene Versicherungsmodelle und Leistungen übersichtlich erklärt sind.

Krankenkasse wechseln während der Schwangerschaft – geht das?

Ein Wechsel der Grundversicherung ist auch während der Schwangerschaft möglich. Da die OKP keine Gesundheitsprüfung kennt, darf eine Krankenkasse niemanden aufgrund einer Schwangerschaft ablehnen. Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten jedoch weiterhin.

Anders sieht es bei Zusatzversicherungen aus: Hier ist ein Wechsel während der Schwangerschaft in der Regel schwierig oder gar nicht möglich. Laufende Zusatzversicherungen können zudem meist nicht kurzfristig angepasst werden.

Werdende Eltern sollten daher vor einem Wechsel prüfen:

  • Welche Leistungen bereits abgedeckt sind
  • Ob ein Wechsel tatsächlich finanzielle Vorteile bringt
  • Welche Kündigungsfristen einzuhalten sind

Praktische Tipps zur Kosten- und Versicherungsplanung

Um während der Schwangerschaft finanziell gut aufgestellt zu sein, helfen folgende Hinweise:

  1. Frühzeitig informieren: Je besser Sie Ihre Versicherungsleistungen kennen, desto entspannter können Sie Entscheidungen treffen.
  2. Dokumente aufbewahren: Rechnungen, Überweisungen und Bestätigungen sollten gut organisiert sein.
  3. Hebamme früh suchen: Viele Leistungen der Hebammenbetreuung werden übernommen, aber die Kapazitäten sind begrenzt.
  4. Vergleichen lohnt sich: Auch wenn die Grundversicherung gesetzlich geregelt ist, unterscheiden sich Servicequalität und Prämien.
  5. Kind rechtzeitig anmelden: So stellen Sie sicher, dass Ihr Baby ab Geburt optimal versichert ist.

Versicherung des Neugeborenen: frühzeitig planen

Ein oft unterschätzter Punkt ist die Krankenversicherung des Kindes. Rechtlich gesehen muss ein Neugeborenes spätestens drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden. Die Grundversicherung gilt dann rückwirkend ab dem Geburtstag. Dennoch empfiehlt es sich, die Anmeldung bereits vor der Geburt vorzubereiten, um Stress in der ersten Zeit zu vermeiden.

Gerade bei Zusatzversicherungen für Kinder ist Vorsicht geboten: Diese unterliegen ebenfalls einer Gesundheitsprüfung. Wird das Kind erst nach der Geburt angemeldet, können bereits bestehende gesundheitliche Auffälligkeiten zu Leistungsausschlüssen führen. Viele Eltern schliessen deshalb Zusatzversicherungen vorsorglich ab, solange das Kind noch ungeboren ist.

Geburt im Spital, Geburtshaus oder zu Hause

In der Schweiz haben werdende Eltern verschiedene Möglichkeiten für die Geburt. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Geburt im öffentlichen Spital, im Geburtshaus oder – unter bestimmten Voraussetzungen – für eine Hausgeburt mit Hebamme. Unterschiede ergeben sich vor allem beim Komfort, bei der Wahlfreiheit und bei Zusatzleistungen.

Wer Wert auf ein Einzelzimmer, eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt oder mehr Privatsphäre legt, sollte frühzeitig prüfen, ob eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. Auch hier gilt: Je früher die Abklärung erfolgt, desto grösser ist der Handlungsspielraum.

Häufige Fragen rund um Schwangerschaft und Krankenkasse

Muss ich während der Schwangerschaft Franchise bezahlen?
Nein. Ab dem Zeitpunkt der ärztlich bestätigten Schwangerschaft entfallen Franchise und Selbstbehalt für definierte Schwangerschaftsleistungen.

Sind alternative Behandlungen gedeckt?
Leistungen wie Akupunktur oder Homöopathie werden nur übernommen, wenn sie durch entsprechend anerkannte Fachpersonen erfolgen und im Leistungskatalog enthalten sind oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Kann ich meine Krankenkasse wegen der Schwangerschaft kündigen?
Eine Schwangerschaft ist kein Sonderkündigungsgrund. Es gelten die ordentlichen Kündigungsfristen der Grundversicherung.

Fazit

Die Schwangerschaft ist eine intensive Lebensphase, in der medizinische, organisatorische und finanzielle Fragen eng miteinander verbunden sind. Das Schweizer Krankenversicherungssystem bietet eine verlässliche Basisversorgung für werdende Mütter und ihre Kinder. Wer sich frühzeitig mit den Leistungen der Grundversicherung auseinandersetzt, mögliche Zusatzversicherungen realistisch prüft und die Versicherung des Neugeborenen rechtzeitig plant, schafft Klarheit und Sicherheit. So bleibt mehr Raum für das Wesentliche: einen guten Start ins Familienleben.

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