FAQs für Abiturienten: Nach dem Abi ist vor dem Studium (02)

Ihr werdet wahrscheinlich ab Oktober Medizin studieren und überlegt nun, wie ihr die Zeit bis dahin möglichst sinnvoll nutzen könnt? Nach Teil 1 dieser Reihe gibt Euch Myrièlle weitere praktische Tipps für die Zeit zwischen Abi und Studium. 🙂

Wer das Krankenpflegedienstpraktikum schon vor dem Studium absolviert, gewinnt Freizeit während der kommenden Semesterferien.Das Krankenpflegepraktikum

Insgesamt 3 Monate müssen für das Medizinstudium abgeleistet werden. Da lohnt es sich auf jeden Fall, wenigstens schon einen Teil des Praktikums vor Studienbeginn zu absolvieren. Die Arbeit und vor allem der Patientenkontakt sind unfassbar aufregend und interessant – aber leider ist das Arbeiten im Schichtdienst auch sehr anstrengend. Wenn ihr erst einmal studiert, seid ihr froh, wenn ihr nach der Prüfungsphase wirklich Semesterferien habt und nicht um halb 6 Uhr morgens in euren Kasack schlüpfen müsst. 😉

Auch für Zahnis lohnt es sich, wenigstens ein paar Wochen in der Pflege zu arbeiten. Ich selbst habe nach dem Abitur einen Monat im Krankenhaus verbracht und bin sehr froh über die Erfahrungen, die ich sammeln konnte. Im Rahmen des MKG-Kursus im klinischen Teil des Studiums müssen mehrere OP-Wochen absolviert werden. Und da ist es schön, die Arbeit auf Station auch aus pflegerischer Seite zu kennen.

Auf unserem Blog findet ihr wichtige Tipps und Informationen zum Krankenpflegepraktikum.

Durch Praktika bekommt man einen guten Einblick in die Berufswelt.Weitere Praktika

So oder so kann es nie schaden – auch weit im Voraus schon – Praktika zu absolvieren. So bekommt ihr schon früh einen Einblick und könnt überprüfen, ob eine Karriere in der Medizin überhaupt etwas für euch ist. Schnuppert in so viele Richtungen wie möglich! So habt ihr auch die Möglichkeit, möglichst viele Erfahrungen im Umgang mit Patienten zu sammeln. Smalltalk und einfühlsamer Umgang fallen nicht jedem leicht. Früh übt sich!

Arbeiten gehen

Leider ist das Medizinstudium nicht gerade günstig. Neben den Lebenshaltungskosten schlagen Studiengebühren, Kosten für Bücher, Kittel etc. zu Buche. Das kann schnell teuer werden! Vor allem in der Zahnmedizin fallen in den klinischen Kursen – natürlich von Uni zu Uni unterschiedlich – hohe Kosten bis zu 10.000 € an. Ein finanzielles Polster zu haben ist da sicher nicht verkehrt.

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Pflegepraktikum: What not to expect

  • Den Puls zu messen gehört im Rahmen der Feststellung der Vitalparameter zu den Aufgaben im Krankenpflegepraktikum des Medizinstudiums.Ihr werdet höchstwahrscheinlich keine studentischen oder ärztlichen Tätigkeiten ausüben. Nun gut – es heißt ja auch Pflegepraktikum und ihr arbeitet also hauptsächlich mit den Krankenschwestern und –pflegern zusammen. Wenn ihr Glück habt, könnt ihr aber vielleicht trotzdem mal im OP vorbeischauen oder interessante Dinge in der Notaufnahme sehen.
  • Zustände wie bei Scrubs oder Grey’s Anatomy sind stark beschönigt. Es gibt einen Grund, warum immer nur die halbe Wahrheit gezeigt wird: vieles im Krankenhausalltag ist nicht schön anzusehen. Sei es die Einsamkeit mancher Patienten, das unfaire Schicksal vieler, Undankbarkeit oder aber auch viele Situationen mit hohem Ekelpotential und obendrauf der ständige Zeitdruck des Personals. Wer würde sich denn solche Serien gucken? Für viele ist es das erste Mal, dass sie ein Krankenhaus über längere Zeit von innen sehen und manches kann einen ganz schön mitnehmen. Das ist allerdings auch völlig normal und sehr wichtig für später.
  • Abschließend lässt sich sagen, dass es nichts gibt, was es nicht gibt! Beginnt euer Pflegepraktikum vorurteilsfrei und arbeitet hart daran, nicht zu schnell zu verurteilen. Ihr werdet viele spannenden Dinge sehen, die Arbeit der Pflege hoffentlich besser verstehen und drei Monate erarbeitete Lebenserfahrung mitnehmen!

Bild: Praisaeng / FreeDigitalPhotos.net

Pflegepraktikum: What to expect

  • Ihr werdet die unangenehmen Aufgaben erledigen. Dazu gehören die Aufnahme der Vitalparameter (Blutdruck, Puls, Temperatur), Patienten im Alltag zu helfen, Putzen und die Betten zu machen. Ihr seid unbezahlte bzw. günstige Arbeitskräfte, (meist) ohne Ausbildung und werdet bei dem aktuellen Pflegenotstand dringend gebraucht. Alle Pflegekräfte freuen sich über jedes Paar helfende Hände. Häufig haben sie aber zu viel Stress, um das auch zu zeigen, nehmt es ihnen also nicht übel!
  • Auch wenn wir hier in das Land der Spekulation absteigen: der Verdacht kommt ab und zu auf, dass den angehenden Medizinern auch gern gezeigt wird, dass sie nichts zu sagen haben. Stimmt auch – zum Zeitpunkt des Pflegepraktikums haben wir noch keine Ahnung von nichts! Dennoch wäre es auf Dauer bestimmt besser für alle, wenn man uns nicht unter den Generalverdacht der Arroganz stellen würde.
  • Blutdruckmessen gehört für viele Medizinstudenten zum Alltag im KrankenpflegepraktikumIhr werdet tiefe Einblick in die guten, aber vor allem auch die schlechten Seiten des deutschen Gesundheitssystems bekommen. Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind hart und zahlen sich finanziell überhaupt nicht aus. Lasst euch nicht von eurem Optimismus abbringen, aber lernt aus dieser Erfahrung und nehmt eine Portion Realismus mit ins Studium.
  • Wenn man es richtig macht, erwirbt man essentielle Basiskenntnisse im Bereich der Pflege. Das kommt während des Studiums so nie wieder. Außerdem lernt man so den Klinikalltag von der pflegerischen Seite aus kennen, was zu mehr Umsicht und einem besseren Arzt-Pflege-Verhältnis beitragen sollte!
  • Vielleicht bekommt ihr gelegentliche Einblicke in ärztliche Tätigkeiten und Kontakt zu Studenten und Ärzten. Das ist super wertvoll, denn das Pflegepraktikum kann, je nach gewählter Station, körperlich und mental recht anstrengend sein. Da tut es gut, durch diese Kontakte das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.
  • Nicht jedes Pflegepraktikum muss unbezahlt sein. Mittlerweile gibt es auch einige Krankenhäusern, die Medizinstudenten für das Krankenpflegepraktikum eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen. Wer kein solches Haus in seiner Nähe hat, sollte sich bewusst sein, dass man als unbezahlte Arbeitskraft auch ruhig mal etwas Tempo aus dem Alltag nehmen kann und sich zum Beispiel auch mal etwas mehr Zeit für die Patienten nehmen kann. Im besten Fall lernt man wichtige Grundlagen im Umgang mit dem Patienten, die man für den späteren Berufsweg immer gebrauchen kann.
  • Häufig gibt es einen Stationsdrachen, der euch das Leben ganz schön schwer machen kann! Oft kann man sich das Leben aber auch deutlich leichter machen, wenn sich mit ihm gut stellt. Still und leise herausfinden, womit man den Drachen besänftigen kann (Süßigkeiten, kleine Gefallen, Lob oder einfach nur unsichtbar sein) und diese Kenntnisse dann anschließend anwenden. Klappt eigentlich immer und macht die Arbeit deutlich leichter.

Praktische Tipps zum Pflegepraktikum

Das Jahr fliegt nur so vorbei und bald bringen die Schulen wieder einen neuen Jahrgang mit potentiellen Medizinstudenten hervor. Hier ein paar Tipps und Tricks von uns, was das Krankenpflegepraktikum betrifft.

  • Das Krankenpflegepraktikum ist für die meisten Pflicht! Wart ihr bereits in der Pflege tätig, z.B. als Krankenschwester oder Rettungssanitäter oder habt ein Jahr Bundesfreiwilligendienst in einem Krankenhaus absolviert: wendet euch an das zuständige Landesprüfungsamt! Hier könnt ihr einen Antrag auf Anerkennung stellen und so die Dauer eures Pflegepraktikums eventuell reduzieren.
  • Das Krankenpflegepraktikum muss im vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums für 90 Tage absolviert werden.Rechtzeitig überlegen, wie viele Monate man wann absolvieren möchte. Insgesamt muss man 90 Kalendertage (NICHT Arbeitstage) absolvieren. Diese müssen nicht komplett am Stück absolviert werden, allerdings muss man mindestens 30 Tage am Stück ableisten. Für verbindliche Informationen sucht ihr am besten die Website des Landesprüfungsamtes auf! Beginnen könnt ihr nach dem Erhalt eures Abiturzeugnisses und dürft es vor Unibeginn, während der vorlesungsfreien Zeit und während eines Urlaubssemesters ableisten. Bei der Physikumsanmeldung müsst ihr nachweisen, dass ihr die vollen 90 Kalendertage absolviert habt.
  • Einer kleiner Tipp: wenn es möglich ist, „erledigt“ so viel Pflegepraktikum wie es geht bevor die Uni beginnt. Die Vorklinik ist recht lernintensiv, deswegen freut man sich umso mehr über ein paar freie Wochen in den Semesterferien. Blöd, wenn man dann noch die Monate fürs Pflegepraktikum irgendwie unterbringen muss!
  • Ihr könnt auch ins Ausland gehen und dort Teile eures Praktikums absolvieren. Achtet aber bitte auf die Bestimmungen des zuständigen LPAs (Landesprüfungsamt), zum Beispiel, dass ihr auf einer Bettenstation arbeitet.
  • Ganz wichtig: bitte informiert euch im Voraus, ob der Bereich euer Wahl anerkannt wird! Meist nicht anerkannt wird Arbeit in ambulanten Bereichen, wie in der Notaufnahme, Praxis, oder im OP.
  • Das Pflegepraktikum muss nicht unbezahlt sein. Mittlerweile gibt es ein paar Krankenhäuser, die Medizinstudenten eine Aufwandsentschädigung (200-500 Euro) zahlen oder zumindest das tägliche Mittagsessen übernehmen. Informiert euch, ob es ein solches Haus auch in eurer Nähe gibt.
  • Achtet darauf, dass ihr euch euer Pflegepraktikum korrekt bescheinigen lasst! Bescheinigungen findet ihr auf den Websites der Unis, sowie auf denen der Landesprüfungsämter. Seid nicht übereifrig und lasst es euch zu früh bestätigen, sondern wirklich erst am letzten Tag! Das Datum auf der Bescheinigung zählt! Überprüft außerdem, ob ihr wirklich auf 90 (bzw. 30 oder 60) Kalendertage kommt: Fällt euer letzter Kalendertag auf einen Samstag oder Sonntag, so muss das Datum auf der Bescheinigung das auch anzeigen. Ansonsten kann es passieren, dass euch ein bzw. zwei Tage fehlen. Ärgerlich!

Was sollte man während des Pflegepraktikums lernen? Abgesehen vom Kennenlernen des Arbeitsalltags in der Pflege und Erwerben einer gehörigen Portion Demut, findet ihr hier eine Checkliste, die ein eifriger Student erstellt hat. Natürlich ist diese lediglich als Leitfaden zu verstehen.

Die wichtigsten Änderungen der Approbationsordnung im Überblick

Die Änderung der Approbationsordnung hat in den letzten Wochen zu viel Verwirrung unter Medizinstudenten geführt. Antworten auf viele Fragen liefert nun die neueste Ausgabe der Marburger Bund Zeitung:

Die neue Approbationsordnung sieht die Abschaffung des sogeannten Hammerexamens vorWem bleibt das Hammerexamen erspart?

Die Studierenden der Humanmedizin, die nach dem 1. Januar 2014 das Praktische Jahr (PJ) beginnen, sind direkt von den Neuregelungen zur Ärztlichen Prüfung betroffen. Die Splittung des Examens in drei Abschnitte wird erstmals im Frühjahr 2014 greifen,  sodass es im Jahr 2014 zwei „parallele“ Prüfungstermine im Frühjahr und Herbst gibt: Wer sein PJ im August 2013 beginnt, der muss noch das alte Hammerexamen nach dem PJ meistern. Er hat eine Prüfung, das sogenannte Hammerexamen mit schriftlichem und mündlichem Teil, am Ende des PJ. Derjenige, der danach, also im Mai 2014, beginnt, wird das neue Examen ablegen. Er muss somit den schriftlichen Teil der Ärztlichen Prüfung bereits vor dem PJ erledigen. Fazit: Wer das „Hammerexamen“ umgehen will, darf insbesondere das PJ nicht vor 2014 aufnehmen. Für alle anderen gilt diesbezüglich die alte Approbationsordnung.

Wie sehen die Prüfungen künftig aus?

Die bisherige Zweite Ärztliche Prüfung, das sog. Hammerexamen, wird nicht mehr wie bisher am Ende des PJ abgelegt. Dessen erster Teil, das schriftliche Examen, wird vor das PJ gezogen. Dies wird der neue Zweite Abschnitt der Prüfung. Der mündliche Teil bleibt am Ende des PJ. Dies ist dann der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Der neue Zweite Abschnitt findet im April und Oktober statt. Diese schriftliche Prüfung darf jetzt auch rechnergestützt durchgeführt werden.

Das alte PJ begann jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August. Künftig beginnt es im Mai und November, also ziemlich kurz hinter der schriftlichen Prüfung.

Der dritte neue Abschnitt, also die mündliche Prüfung, findet dann nach neuem Recht nach dem PJ im Mai und Juni oder November und Dezember statt. Es bleiben also drei Monate Zeit, um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten.

Mehr Mobilität im PJ

Die Studierenden bekommen die Wahl, ihr PJ entweder in den Universitätskrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze vorhanden sind. Sie bleiben aus Sicht des Medizinischen Fakultätentages (MFT) bei ihrer Heimatuniversität immatrikuliert und absolvieren dort den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Für die Möglichkeit, einen Teilabschnitt des PJ (maximal acht Wochen) in geeigneten ambulanten Einrichtungen oder Lehrpraxen abzuleisten, ist ein entsprechender Vertrag mit der Uni und das Einvernehmen der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich. Im Wahlfach Allgemeinmedizin wird die Ausbildung während des gesamten PJ in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis absolviert.

In jedem Falle ist ein PJ-Logbuch nun vorgeschrieben. Das Logbuch der jeweiligen Universität des Lehrkrankenhauses (und nicht der Heimatuniversität) ist bindend. Dies gilt für alle Einrichtungen, also nicht nur für Lehrkrankenhäuser, sondern auch für Lehrpraxen und ab 1. April 2013.

Mehr Teilzeit möglich

Bereits mit Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es möglich geworden, das PJ in Studienteilzeit zu erbringen. Bei einem hälftigen Teilzeitmodell verlängert sich das PJ auf zwei Jahre. Wie dies bei 75-prozentiger Teilzeit aussieht, ist mit dem jeweiligen Landesprüfungsamt zu klären.

Die Operation "Neue Approbationsordnung" ist geglückt: Sie beinhaltet eine Reihe von (Er-) Neuerungen.Mehr erlaubte Fehltage

Die Zahl an erlaubten Fehltagen während des PJs ist von 20 auf 30 erhöht worden. Davon dürfen maximal 20 Fehltage in einem Tertial liegen. Dies gilt seit Verkündung der Verordnung – also seit dem 23. Juli 2012. Eine Übergangsregelung für jene, die zurzeit im PJ sind, gibt es zumindest bislang nicht.

Deckel auf PJ-Entschädigung

Per Verordnung von oben wurde nun festgelegt, dass die Geld- oder Sachleistungen den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Abs.1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht überschreiten dürfen. Als monatlicher Bedarf gelten demnach zurzeit für Auszubildende an Hochschulen 373 Euro monatlich. Ab 1. April 2013 sollen Lehrkrankenhäuser nicht mehr einen höheren Betrag zahlen dürfen. Bereits jetzt zahlen aber einige Lehrkrankenhäuser eine Aufwandspauschale, die weit über diesem Satz liegt. Offensichtlich soll dies gekappt werden. Fest steht: Diese Obergrenze macht das Praktische Jahr nicht besser, aber an manchen Kliniken billiger.

Mehr PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin

Bis Oktober 2015 müssen zehn Prozent, bis Oktober 2017 zwanzig Prozent aller Studierenden an der jeweiligen Universität  ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin machen können. Die Medizinischen Fakultäten müssen dafür eine genügend große Zahl an Plätzen zur Verfügung stellen. Ab Oktober 2019 muss jeder Studierende, der sein Wahltertial in der Allgemeinmedizin machen will, dies auch können. Interessant also für alle, die sich vorstellen können später einmal in der Allgemeinmedizin zu arbeiten, egal ob sie Arbeit in einer Großstadt oder auf dem Land suchen.

Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin

Künftig muss das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin mindestens zwei Wochen dauern. Nach bisherigen Vorgaben konnte die Länge aller Blockpraktika zwischen ein bis sechs Wochen variieren. Die Verpflichtung auf ein zweiwöchiges Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin gilt ab 1. Oktober 2013, dies bedeutet nach Einschätzung des MFT, dass die Universitäten das zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin erst ab dem 1. Oktober 2013 anbieten müssen. Es sei Zugangsvoraussetzung für das neue PJ. Wer somit im Frühjahr 2013 nach altem Recht noch ins PJ geht, muss nach Einschätzung des MFT lediglich ein einwöchiges Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin nachweisen. Alle, die dagegen im Frühjahr 2014 nach neuem Recht die Zulassung beantragen, müssen die Absolvierung eines zweiwöchigen Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin nachweisen.

Famulatur in der hausärztlichen Versorgung

Ab Oktober 2013 müssen Studierende einen Monat ihrer viermonatigen Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung ableisten. Der Kreis der Hausärzte ist dabei nicht auf Allgemeinmediziner beschränkt. Vielmehr zählt der Gesetzgeber weiterhin dazu:
– Kinderärzte
– Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, sowie
– Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind, und
– Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben.

Der Teufel steckt im Detail – und zwar in den Übergangsregelungen.

Querschnittsbereich Schmerzmedizin

Den bisherigen 13 Querschnittsbereichen wird die „Schmerzmedizin“ als Nummer 14 hinzugefügt. Jeder, der sich ab Oktober 2016 zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmeldet, muss Schmerzmedizin als Querschnittsbereich nachweisen können. Dies werden zumeist Studierende sein, die im Oktober 2011 das Studium aufgenommen haben. Bei Zeitverzögerungen trifft die neue Nachweispflicht nach Einschätzung des MFT aber auch Studierende, die das Studium bereits vor Oktober 2011 aufgenommen haben. Mehr Stunden sind für die Querschnittsbereiche jedoch nicht vorgesehen, sodass die Fakultäten bestehende Stundenkontingente wohl umorganisieren werden.

Im ursprünglichen Referentenentwurf war noch ein Querschnittsbereich 13 „Palliativ- und Schmerzmedizin“ geplant. Dies wurde auf Anregung der angesprochenen Fachgesellschaften und des Bundesrates verändert. Da die „Schmerzbehandlung“ bereits nach geltendem Recht Teil des Prüfungsstoffes im neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist, dient nach Ansicht des Bundesrates die Ergänzung der Klarstellung, dass Schmerzmedizin auch über die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender hinaus Gegenstand der ärztlichen Ausbildung ist.

Wesen statt Pflege

Nach Auffassung des Bundesrates stellt der öffentliche Gesundheitsdienst neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte Säule der medizinischen Versorgung dar. Daher sollten die Studierenden während des Medizinstudiums auch ausreichende Kenntnisse über das öffentliche Gesundheitswesen erlangen.

Durch die neue Approbationsordnung gibt es wieder eine Trennung des zweiten und dritten medizinischen Staatsexamens.Aus diesem Grunde wurde die Bezeichnung des Querschnittsbereich 3 „Öffentliche Gesundheitspflege“ durch die Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ ersetzt. Dazu gehören Kenntnisse über die Schwerpunktbereiche des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hierzu zählt der Infektionsschutz (einschließlich Hygiene und Krankenhaushygiene), der umweltbezogene Gesundheitsschutz, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (einschließlich der Mundgesundheit), die Sozialpsychiatrie, die sozialmedizinische Begutachtung sowie die Gesundheitsberichterstattung und das Wissen über die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, also die Kranken, Renten, Arbeitslosen und Pflegeversicherung.

Nun müssen Ärzte, die in diesem Bereich arbeiten, nur noch angemessen bezahlt werden, wofür der MB schon seit geraumer Zeit kämpft. Eine Umbenennung des Querschnittsbereichs allein reicht nicht aus.

Jetzt Prüfungsstoff: Gesprächsführung

Gesichtspunkte der ärztlichen Gesprächsführung sind ab sofort Gegenstand der Ausbildung. Dies ist somit sofort Gegenstand des alten Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, und damit nach Ansicht des MFT auch Teil des  mündlichen und schriftlichen Teils der Prüfung nach neuem Recht.

Ab dem 1. Januar 2014 gilt laut neuer Approbationsordnung, dass die Gesichtspunkte der ärztlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der ärztlichen Gesprächsführung lediglich im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft werden.

Praktikum der Krankenpflege

Pflegepraktika bzw. Arbeitszeiten in „Einrichtungen der Rehabilitation mit erheblichem Pflegeaufwand“ werden als Pflegepraktika gemäß § 6 der Ärztlichen Approbationsordnung anerkannt. Wer einen Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst  in der Krankenpflege absolviert hat, kann dies ab sofort auf das Krankenpflegepraktikum anrechnen. Als Krankenpflegepraktikum werden der Rettungsassistent, Altenpfleger, Altenpflegehelfer (wenn die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat) oder die Hebamme/Geburtshelferin anerkannt.

Quelle: Marburger Bund Zeitung, Ausgabe 11, 3. August 2012

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