Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen

Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn unter der Woche die Entscheidung über die Neuregelung zum schriftlichen Staatsexamen der Medizinstudenten in diesem Frühjahr den einzelnen Bundesländern übertragen hat, zeigt sich nun das Ergebnis dieses föderalistischen Systems. Denn anders als das noch beispielsweise die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) gefordert hatte, ist die Entscheidung alles andere als einheitlich.

Die Coronakrise wirkt sich nicht für alle Medizinstudenten gleich aus: Bei der Durchführung des 2. Staatsexamens backt jedes Bundesland seine eigenen Brötchen.Die Gesundheitsminister von Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg sehen in der SARS-CoV-2-Pandemie kein Problem für die Durchführung der schriftlichen Examensprüfungen (M2) an dem ursprünglich geplanten Termin, dem 15. bis 17. April. Ganz anders sieht es im Süden Deutschlands aus: Hier müssen die Examensanwärter nach monatelangen Lernorgien ihre Pläne über den Haufen werfen. Die zuständigen Gesundheitsminister von Bayern und Baden-Württemberg entschieden sich nämlich bereits am Mittwoch dazu wegen des Infektionsrisiko während der Prüfungen auf diese zu verzichten, sodass die betroffenen Medizinstudenten dort im kommenden Jahr nach ihrem Praktischen Jahr (PJ) sowohl das mündliche als auch das schriftliche Staatsexamen zu absolvieren haben.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können die Medizinstudenten des diesjährigen Examensjahrgangs sogar wählen, ob sie zur schriftliche Prüfung lieber jetzt im April oder nächstes Jahr nach ihrem PJ antreten möchten. Brandenburg hat bisher noch keine Regelung zur der Problematik getroffen.

Mit diesen uneinheitlichen Lösungen entstehen ungleiche Verhältnisse für die Medizinstudenten in Deutschland, wodurch der Sinn eines „Staatsexamens“ verloren geht. Während die meisten Prüflinge ihren Lernplan wie gedacht durcharbeiten können und im April einen Haken hinter das M2 setzen können, wird den Studenten in Bayern und Baden-Württemberg nach dem PJ weniger Vorbereitungszeit bleiben, auch wenn das PJ dann um 3 Wochen verkürzt wird.

Wieder einmal zeigt sich, welche Auswirkungen eine ländergeführte Bildungspolitik haben kann. Während ungleiche Abiturprüfungen ja schon zur Tagesordnung gehören, das juristische Staatsexamen diesen Namen bei landesspezifischen Prüfungen sowieso noch nie verdient hat und Promotions- und Habilitationsverfahren sogar von Uni zu Uni unterschiedlich sind, geht nun auch noch die bundesweite Vereinheitlichung des medizinischen Staatsexamens 2020 verloren.

Bild: pixabay.com

One Reply to “Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen”

  1. Studiere selbst in Freiburg und diese Regelung betrifft mich direkt. Verstehe ich überhaupt nicht. Alle Hörsäle der Uni stehen frei und hätten für das Examen genutzt werden können. Und auch an Aufsichtspersonal dürfte es in Corona-Zeiten ja nun wirklich nicht mangeln…

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