Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen

Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn unter der Woche die Entscheidung über die Neuregelung zum schriftlichen Staatsexamen der Medizinstudenten in diesem Frühjahr den einzelnen Bundesländern übertragen hat, zeigt sich nun das Ergebnis dieses föderalistischen Systems. Denn anders als das noch beispielsweise die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) gefordert hatte, ist die Entscheidung alles andere als einheitlich.

Die Coronakrise wirkt sich nicht für alle Medizinstudenten gleich aus: Bei der Durchführung des 2. Staatsexamens backt jedes Bundesland seine eigenen Brötchen.Die Gesundheitsminister von Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg sehen in der SARS-CoV-2-Pandemie kein Problem für die Durchführung der schriftlichen Examensprüfungen (M2) an dem ursprünglich geplanten Termin, dem 15. bis 17. April. Ganz anders sieht es im Süden Deutschlands aus: Hier müssen die Examensanwärter nach monatelangen Lernorgien ihre Pläne über den Haufen werfen. Die zuständigen Gesundheitsminister von Bayern und Baden-Württemberg entschieden sich nämlich bereits am Mittwoch dazu wegen des Infektionsrisiko während der Prüfungen auf diese zu verzichten, sodass die betroffenen Medizinstudenten dort im kommenden Jahr nach ihrem Praktischen Jahr (PJ) sowohl das mündliche als auch das schriftliche Staatsexamen zu absolvieren haben.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können die Medizinstudenten des diesjährigen Examensjahrgangs sogar wählen, ob sie zur schriftliche Prüfung lieber jetzt im April oder nächstes Jahr nach ihrem PJ antreten möchten. Brandenburg hat bisher noch keine Regelung zur der Problematik getroffen.

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Verordnung zu abweichender Approbationsordnung

Heute wurde die bereits erwartete „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ von Gesundheitsminister Jens Spahn gezeichnet. Damit könnte diese Ausnahmeregelung bereits ab kommenden Mittwoch, dem 1. April, in Kraft treten.

Die entsprechende Pressemitteilung und eine Zusammenfassung der wesentlichen Regelungen findet ihr auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Warten auf die Verschiebung der M2-Prüfungen

Die SARS-CoV-2-Pandemie und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Universitätsbetrieb beschäftigen weiterhin viele Medizinstudenten in Deutschland. Vielerorts wurden bereits die Veranstaltungen für das kommende Sommersemester abgesagt und nur in vereinzelten Fällen werden Systeme für eine Online-Prüfungsfunktion angeboten, wie beispielsweise an der Uni Frankfurt, wo Medizinstudenten digital am Chirurgie-OSCE teilnehmen können.

Medizinstudenten fragen sich, wann endlich bei der Terminverlegung der dieshährigen M2-Prüfungen wegen des Corona-Virus Nägel mit Köpfen gemacht.Gerade die Frage, wann die ursprünglich für den 15.-17. April geplanten bundesweiten M2-Prüfungen stattfinden werden, treibt Tausende deutsche Medizinstudenten herum, die sich gerade dem Ende ihres 100-Tage-Lernplan näher kommen. Eine Risikoanalyse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat nun erwartungsgemäß ergeben, dass die Durchführung der Examensprüfungen in der aktuellen Situation nicht möglich sei. Die folgerichtige Empfehlung lautet deshalb, die M2- und mündliche M3-Prüfungen im Jahr 2021 wieder in Form eines Hammerexamens unmittelbar hintereinander stattfinden zu lassen, wie es bis zum Jahr 2014 üblich war. Der Beginn des Praktischen Jahres (PJ) könnte damit wie geplant eingehalten werden.

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