Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen

Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn unter der Woche die Entscheidung über die Neuregelung zum schriftlichen Staatsexamen der Medizinstudenten in diesem Frühjahr den einzelnen Bundesländern übertragen hat, zeigt sich nun das Ergebnis dieses föderalistischen Systems. Denn anders als das noch beispielsweise die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) gefordert hatte, ist die Entscheidung alles andere als einheitlich.

Die Coronakrise wirkt sich nicht für alle Medizinstudenten gleich aus: Bei der Durchführung des 2. Staatsexamens backt jedes Bundesland seine eigenen Brötchen.Die Gesundheitsminister von Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg sehen in der SARS-CoV-2-Pandemie kein Problem für die Durchführung der schriftlichen Examensprüfungen (M2) an dem ursprünglich geplanten Termin, dem 15. bis 17. April. Ganz anders sieht es im Süden Deutschlands aus: Hier müssen die Examensanwärter nach monatelangen Lernorgien ihre Pläne über den Haufen werfen. Die zuständigen Gesundheitsminister von Bayern und Baden-Württemberg entschieden sich nämlich bereits am Mittwoch dazu wegen des Infektionsrisiko während der Prüfungen auf diese zu verzichten, sodass die betroffenen Medizinstudenten dort im kommenden Jahr nach ihrem Praktischen Jahr (PJ) sowohl das mündliche als auch das schriftliche Staatsexamen zu absolvieren haben.

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können die Medizinstudenten des diesjährigen Examensjahrgangs sogar wählen, ob sie zur schriftliche Prüfung lieber jetzt im April oder nächstes Jahr nach ihrem PJ antreten möchten. Brandenburg hat bisher noch keine Regelung zur der Problematik getroffen.

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Warten auf die Verschiebung der M2-Prüfungen

Die SARS-CoV-2-Pandemie und die dadurch entstehenden Auswirkungen auf den Universitätsbetrieb beschäftigen weiterhin viele Medizinstudenten in Deutschland. Vielerorts wurden bereits die Veranstaltungen für das kommende Sommersemester abgesagt und nur in vereinzelten Fällen werden Systeme für eine Online-Prüfungsfunktion angeboten, wie beispielsweise an der Uni Frankfurt, wo Medizinstudenten digital am Chirurgie-OSCE teilnehmen können.

Medizinstudenten fragen sich, wann endlich bei der Terminverlegung der dieshährigen M2-Prüfungen wegen des Corona-Virus Nägel mit Köpfen gemacht.Gerade die Frage, wann die ursprünglich für den 15.-17. April geplanten bundesweiten M2-Prüfungen stattfinden werden, treibt Tausende deutsche Medizinstudenten herum, die sich gerade dem Ende ihres 100-Tage-Lernplan näher kommen. Eine Risikoanalyse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat nun erwartungsgemäß ergeben, dass die Durchführung der Examensprüfungen in der aktuellen Situation nicht möglich sei. Die folgerichtige Empfehlung lautet deshalb, die M2- und mündliche M3-Prüfungen im Jahr 2021 wieder in Form eines Hammerexamens unmittelbar hintereinander stattfinden zu lassen, wie es bis zum Jahr 2014 üblich war. Der Beginn des Praktischen Jahres (PJ) könnte damit wie geplant eingehalten werden.

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Online-Petition für ein faires PJ

Mit 3,75 Euro pro Stunde reicht der Verdienst eines Medizinstudenten im PJ meistens nicht mal für die Miete aus.Nach dem 2. Staatsexamen stehen für die Medizinstudenten insgesamt 12 Monate im Rahmen des Praktischen Jahres in einem Krankenhaus oder teils auch in einer Praxis an. Innerhalb dieser 3 Tertiale (à 4 Monate) geht es für die Studenten darum, das theoretische Wissen in die Tat umzusetzen und in der Patientenversorgung erste Erfahrungen und praktische Fähigkeiten zu erwerben. Wie in anderen Studiengängen (zum Beispiel Lehramt oder Jura) gehört dieses Praxisjahr zur Ausbildung innerhalb des Studiums. Ein PJler arbeitet ca. 40 Stunden pro Woche und hat innerhalb dieses Jahres zwar 30 Tage Urlaub, muss diese jedoch auch für Krankheitstage verwenden. Die Bedingungen für das PJ variieren von Krankenhaus zu Krankenhaus stark.

Wenn die Studenten für ihre Arbeit eine Bezahlung bekommen, dann nie mehr als 600 Euro pro Monat. Das entspricht einem Studenlohn von 3,75 Euro, was natürlich weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Lehramt- oder Jurastudenten erhalten jedoch eine weitaus höhere und fairere Bezahlung während ihres Referendariats. Ohne finanzielle Unterstützung der Eltern ist das Medizinstudium jedoch nicht abzuschließen, dieses System schließt sozial Schwache somit vom Arztberuf aus. Außerdem gibt es nicht überall eine vernünftige Struktur, um durch Kurse und Selbststudium für eine gute Ausbildung zu sorgen.

Um auf diese Probleme hinzuweisen und um das System durch konkrete Punkte zu verbessern, hat die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) eine Online-Petition gestartet.

Unterstützer und Befürworter einer guten und umfassenden Ausbildung für Medizinstudenten im Praktischen Jahr können sich online unter https://www.openpetition.de/petition/online/petition-fuer-ein-faires-praktisches-jahr-im-medizinstudium eintragen und somit die Position der bvmd gegenüber des Bundesministeriums für Gesundheit, dem medizinischen Fakultätentag, der Gesundheitsministerkonferenz, dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands und gegenüber der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu stärken. Die Petition kann als erster Schritt in die richtige Richtung für ein besseres und faires Medizinstudium gelten.