Serie Doktorarbeit (Teil 1): Welche Promotionsarbeit passt zu mir?

Für manche Studenten beginnt die Suche bereits vor dem Physikum. Für viele erst danach so richtig. Doch braucht man wirklich einen Doktortitel und wieviel Aufwand macht Sinn?

Wie finde ich die passende Doktorarbeit?Zuerst einmal sollte man sich fragen, was man mit der Doktorarbeit überhaupt erreichen möchte. Manchen geht es eigentlich nur um die zwei Buchstaben vor dem Nachnamen. Manche andere möchten sich mit der Arbeit eine gute Grundlage für den späteren Berufsweg schaffen, weil sie zum Beispiel eine universitäre Laufbahn einschlagen möchten oder ihre zukunft in der Forschung sehen.

Wenn man zu dieser Gruppe gehört, lohnt es sich auf jeden Fall eine aufwendige Arbeit zu beginnen. Experimentelle Studien über mehrere Jahre mit 30 oder mehr Probanden sind dabei am angesehensten und versprechen die Chance auf eine gute Note. Allerdings sind sie am arbeitsintensivsten und oft nicht ohne mindestens ein Freisemester zu meistern. Eventuell kann die Doktorarbeit dann aber mit der entsprechenden Veröffentlichung und Vorstellungen auf Kongressen dazu führen,dass man sich neben der Examensnote und der persönlichen Erscheinung einen weiteren Pluspunkt für das Vorstellungsgespräch am Wunsch-Arbeitsplatz sichert.

Wem es aber hingegen nur um den Titel an sich geht, der sollte auf zu viel Schnickschnack verzichten und sich eher für eine retrospektive Promotionsarbeit entscheiden, bei der es hauptsächlich um die statistische Auswertung bereits erhobener Daten geht. Diese Art dauert in den meisten Fällen nicht ganz so lange wie eine experimentelle Arbeit und lässt sich sogar manchmal neben dem Studium her fertig stellen.

Man sollte sich also vorher genau fragen, wieviel Aufwand man sich zumuten möchte und wofür man diesen zu leisten bereit ist.

Im nächsten Teil unserer Serie über Doktorarbeiten gehen wir auf die Frage ein, wie man denn überhaupt eine findet und worauf man bei der Entscheidung für oder gegen eine Doktorandenstelle achten sollte.

Die wichtigsten Änderungen der Approbationsordnung im Überblick

Die Änderung der Approbationsordnung hat in den letzten Wochen zu viel Verwirrung unter Medizinstudenten geführt. Antworten auf viele Fragen liefert nun die neueste Ausgabe der Marburger Bund Zeitung:

Die neue Approbationsordnung sieht die Abschaffung des sogeannten Hammerexamens vorWem bleibt das Hammerexamen erspart?

Die Studierenden der Humanmedizin, die nach dem 1. Januar 2014 das Praktische Jahr (PJ) beginnen, sind direkt von den Neuregelungen zur Ärztlichen Prüfung betroffen. Die Splittung des Examens in drei Abschnitte wird erstmals im Frühjahr 2014 greifen,  sodass es im Jahr 2014 zwei „parallele“ Prüfungstermine im Frühjahr und Herbst gibt: Wer sein PJ im August 2013 beginnt, der muss noch das alte Hammerexamen nach dem PJ meistern. Er hat eine Prüfung, das sogenannte Hammerexamen mit schriftlichem und mündlichem Teil, am Ende des PJ. Derjenige, der danach, also im Mai 2014, beginnt, wird das neue Examen ablegen. Er muss somit den schriftlichen Teil der Ärztlichen Prüfung bereits vor dem PJ erledigen. Fazit: Wer das „Hammerexamen“ umgehen will, darf insbesondere das PJ nicht vor 2014 aufnehmen. Für alle anderen gilt diesbezüglich die alte Approbationsordnung.

Wie sehen die Prüfungen künftig aus?

Die bisherige Zweite Ärztliche Prüfung, das sog. Hammerexamen, wird nicht mehr wie bisher am Ende des PJ abgelegt. Dessen erster Teil, das schriftliche Examen, wird vor das PJ gezogen. Dies wird der neue Zweite Abschnitt der Prüfung. Der mündliche Teil bleibt am Ende des PJ. Dies ist dann der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Der neue Zweite Abschnitt findet im April und Oktober statt. Diese schriftliche Prüfung darf jetzt auch rechnergestützt durchgeführt werden.

Das alte PJ begann jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August. Künftig beginnt es im Mai und November, also ziemlich kurz hinter der schriftlichen Prüfung.

Der dritte neue Abschnitt, also die mündliche Prüfung, findet dann nach neuem Recht nach dem PJ im Mai und Juni oder November und Dezember statt. Es bleiben also drei Monate Zeit, um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten.

Mehr Mobilität im PJ

Die Studierenden bekommen die Wahl, ihr PJ entweder in den Universitätskrankenhäusern der Heimatuniversität oder in anderen Universitätskrankenhäusern oder Lehrkrankenhäusern anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze vorhanden sind. Sie bleiben aus Sicht des Medizinischen Fakultätentages (MFT) bei ihrer Heimatuniversität immatrikuliert und absolvieren dort den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Für die Möglichkeit, einen Teilabschnitt des PJ (maximal acht Wochen) in geeigneten ambulanten Einrichtungen oder Lehrpraxen abzuleisten, ist ein entsprechender Vertrag mit der Uni und das Einvernehmen der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich. Im Wahlfach Allgemeinmedizin wird die Ausbildung während des gesamten PJ in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis absolviert.

In jedem Falle ist ein PJ-Logbuch nun vorgeschrieben. Das Logbuch der jeweiligen Universität des Lehrkrankenhauses (und nicht der Heimatuniversität) ist bindend. Dies gilt für alle Einrichtungen, also nicht nur für Lehrkrankenhäuser, sondern auch für Lehrpraxen und ab 1. April 2013.

Mehr Teilzeit möglich

Bereits mit Verkündung im Bundesgesetzblatt ist es möglich geworden, das PJ in Studienteilzeit zu erbringen. Bei einem hälftigen Teilzeitmodell verlängert sich das PJ auf zwei Jahre. Wie dies bei 75-prozentiger Teilzeit aussieht, ist mit dem jeweiligen Landesprüfungsamt zu klären.

Die Operation "Neue Approbationsordnung" ist geglückt: Sie beinhaltet eine Reihe von (Er-) Neuerungen.Mehr erlaubte Fehltage

Die Zahl an erlaubten Fehltagen während des PJs ist von 20 auf 30 erhöht worden. Davon dürfen maximal 20 Fehltage in einem Tertial liegen. Dies gilt seit Verkündung der Verordnung – also seit dem 23. Juli 2012. Eine Übergangsregelung für jene, die zurzeit im PJ sind, gibt es zumindest bislang nicht.

Deckel auf PJ-Entschädigung

Per Verordnung von oben wurde nun festgelegt, dass die Geld- oder Sachleistungen den Bedarf für Auszubildende nach § 13 Abs.1 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht überschreiten dürfen. Als monatlicher Bedarf gelten demnach zurzeit für Auszubildende an Hochschulen 373 Euro monatlich. Ab 1. April 2013 sollen Lehrkrankenhäuser nicht mehr einen höheren Betrag zahlen dürfen. Bereits jetzt zahlen aber einige Lehrkrankenhäuser eine Aufwandspauschale, die weit über diesem Satz liegt. Offensichtlich soll dies gekappt werden. Fest steht: Diese Obergrenze macht das Praktische Jahr nicht besser, aber an manchen Kliniken billiger.

Mehr PJ-Plätze in der Allgemeinmedizin

Bis Oktober 2015 müssen zehn Prozent, bis Oktober 2017 zwanzig Prozent aller Studierenden an der jeweiligen Universität  ihr Wahltertial in der Allgemeinmedizin machen können. Die Medizinischen Fakultäten müssen dafür eine genügend große Zahl an Plätzen zur Verfügung stellen. Ab Oktober 2019 muss jeder Studierende, der sein Wahltertial in der Allgemeinmedizin machen will, dies auch können. Interessant also für alle, die sich vorstellen können später einmal in der Allgemeinmedizin zu arbeiten, egal ob sie Arbeit in einer Großstadt oder auf dem Land suchen.

Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin

Künftig muss das Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin mindestens zwei Wochen dauern. Nach bisherigen Vorgaben konnte die Länge aller Blockpraktika zwischen ein bis sechs Wochen variieren. Die Verpflichtung auf ein zweiwöchiges Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin gilt ab 1. Oktober 2013, dies bedeutet nach Einschätzung des MFT, dass die Universitäten das zweiwöchige Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin erst ab dem 1. Oktober 2013 anbieten müssen. Es sei Zugangsvoraussetzung für das neue PJ. Wer somit im Frühjahr 2013 nach altem Recht noch ins PJ geht, muss nach Einschätzung des MFT lediglich ein einwöchiges Blockpraktikum in der Allgemeinmedizin nachweisen. Alle, die dagegen im Frühjahr 2014 nach neuem Recht die Zulassung beantragen, müssen die Absolvierung eines zweiwöchigen Blockpraktikums in der Allgemeinmedizin nachweisen.

Famulatur in der hausärztlichen Versorgung

Ab Oktober 2013 müssen Studierende einen Monat ihrer viermonatigen Famulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung ableisten. Der Kreis der Hausärzte ist dabei nicht auf Allgemeinmediziner beschränkt. Vielmehr zählt der Gesetzgeber weiterhin dazu:
– Kinderärzte
– Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, sowie
– Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind, und
– Ärzte, die am 31. Dezember 2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben.

Der Teufel steckt im Detail – und zwar in den Übergangsregelungen.

Querschnittsbereich Schmerzmedizin

Den bisherigen 13 Querschnittsbereichen wird die „Schmerzmedizin“ als Nummer 14 hinzugefügt. Jeder, der sich ab Oktober 2016 zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmeldet, muss Schmerzmedizin als Querschnittsbereich nachweisen können. Dies werden zumeist Studierende sein, die im Oktober 2011 das Studium aufgenommen haben. Bei Zeitverzögerungen trifft die neue Nachweispflicht nach Einschätzung des MFT aber auch Studierende, die das Studium bereits vor Oktober 2011 aufgenommen haben. Mehr Stunden sind für die Querschnittsbereiche jedoch nicht vorgesehen, sodass die Fakultäten bestehende Stundenkontingente wohl umorganisieren werden.

Im ursprünglichen Referentenentwurf war noch ein Querschnittsbereich 13 „Palliativ- und Schmerzmedizin“ geplant. Dies wurde auf Anregung der angesprochenen Fachgesellschaften und des Bundesrates verändert. Da die „Schmerzbehandlung“ bereits nach geltendem Recht Teil des Prüfungsstoffes im neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist, dient nach Ansicht des Bundesrates die Ergänzung der Klarstellung, dass Schmerzmedizin auch über die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender hinaus Gegenstand der ärztlichen Ausbildung ist.

Wesen statt Pflege

Nach Auffassung des Bundesrates stellt der öffentliche Gesundheitsdienst neben der ambulanten und stationären Versorgung die dritte Säule der medizinischen Versorgung dar. Daher sollten die Studierenden während des Medizinstudiums auch ausreichende Kenntnisse über das öffentliche Gesundheitswesen erlangen.

Durch die neue Approbationsordnung gibt es wieder eine Trennung des zweiten und dritten medizinischen Staatsexamens.Aus diesem Grunde wurde die Bezeichnung des Querschnittsbereich 3 „Öffentliche Gesundheitspflege“ durch die Bezeichnung „Öffentliches Gesundheitswesen“ ersetzt. Dazu gehören Kenntnisse über die Schwerpunktbereiche des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hierzu zählt der Infektionsschutz (einschließlich Hygiene und Krankenhaushygiene), der umweltbezogene Gesundheitsschutz, der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (einschließlich der Mundgesundheit), die Sozialpsychiatrie, die sozialmedizinische Begutachtung sowie die Gesundheitsberichterstattung und das Wissen über die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, also die Kranken, Renten, Arbeitslosen und Pflegeversicherung.

Nun müssen Ärzte, die in diesem Bereich arbeiten, nur noch angemessen bezahlt werden, wofür der MB schon seit geraumer Zeit kämpft. Eine Umbenennung des Querschnittsbereichs allein reicht nicht aus.

Jetzt Prüfungsstoff: Gesprächsführung

Gesichtspunkte der ärztlichen Gesprächsführung sind ab sofort Gegenstand der Ausbildung. Dies ist somit sofort Gegenstand des alten Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, und damit nach Ansicht des MFT auch Teil des  mündlichen und schriftlichen Teils der Prüfung nach neuem Recht.

Ab dem 1. Januar 2014 gilt laut neuer Approbationsordnung, dass die Gesichtspunkte der ärztlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der ärztlichen Gesprächsführung lediglich im Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geprüft werden.

Praktikum der Krankenpflege

Pflegepraktika bzw. Arbeitszeiten in „Einrichtungen der Rehabilitation mit erheblichem Pflegeaufwand“ werden als Pflegepraktika gemäß § 6 der Ärztlichen Approbationsordnung anerkannt. Wer einen Bundesfreiwilligen- und Jugendfreiwilligendienst  in der Krankenpflege absolviert hat, kann dies ab sofort auf das Krankenpflegepraktikum anrechnen. Als Krankenpflegepraktikum werden der Rettungsassistent, Altenpfleger, Altenpflegehelfer (wenn die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat) oder die Hebamme/Geburtshelferin anerkannt.

Quelle: Marburger Bund Zeitung, Ausgabe 11, 3. August 2012

Bilder: dream designs & cooldesign / FreeDigitalPhotos.net

Rezension: „Duale Reihe Sonografie“

Duale Reihe SonografieDie Sonografie gehört zum täglich Brot des Mediziners wie das Blutabnehmen oder das Legen eines Zugangs. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Fertigkeiten der Ultraschalluntersuchung möglichst früh zu erlangen.

Die Duale Reihe Sonografie von Stefan Delorme, Jürgen Debus und Klaus-Vitold Jenderka behandelt die Ultraschalluntersuchung umfassend von Kopf bis Fuß. Grob teilt sich das Buch in 3 Teile: Einen A-Teil, in dem die physikalischen Grundlagen, die Besonderheiten des Sonografie-Geräts und die generelle Herangehensweise an die Ultraschalluntersuchung erklärt werden, einen B-Teil, in dem die Untersuchungsrechniken 14 verschiedener Organsysteme erläutert werden und einen C-Teil, der die mit der Sonografie erkennbaren Pathologien der Organe und die klinische Anwendung behandelt. So bekommt man ein grundlegendes theoretisches Wissen, das alles Wichtige für mindestens 90 Prozent des klinischen Alltags abdeckt.

„Praktische Tipps“ und die altbekannten Merke-Kästchen zeigen dem Studenten immer wieder auf, worauf es ankommt. Die fast 750 Abbildungen passen thematisch gut in die Texte, die strukturiert und rund geschrieben sind.

Fazit:

Den Sinn eines Sonografie-Buches wird jeder Student spätestens erkennen, wenn man mal bei einer Famulatur „ins kalte Wasser“ geworfen wird und Ultraschall-Befunde erheben soll. Das Sono-Gerät gehört einfach zu den grundlegenden Dingen des Arztalltags und sollte deshalb beherrscht werden. Die Duale Reihe Sonografie eignet sich perfekt zur Vor- und Nachbereitung eines Sono-Kurses oder zum Nachschlagen, wenn man bei einer Famulatur oder spätestens im Innere-Tertial des PJs mit dieser Untersuchungsmethode konfrontiert wird. Mit knapp 45 Euro ist das Buch zwar nicht sonderlich preiswert, aber der Nutzen macht den Preis schnell vergessen.

Kurzinfo:

Autor(en):Stefan Delorme, Jürgen Debus, Klaus-Vitold Jenderka
Verlag:Thieme
Auflage:3.
Erscheinungsjahr:2012
Seitenanzahl:385
Abbildungen:
745
Preis:44,99 €

Rezension: „Duale Reihe Biochemie“

Duale Reihe BiochemieBei den meisten Dozenten ist die Duale Reihe Biochemie leider noch nicht wirklich in der Wahrnehmung angekommen. Zumindest werden in den Vorlesungen eher Bücher wie der Löffler, Streyer oder in Frankfurt und Marburg der Müller-Esterl empfohlen. Für Studenten lohnt sich der Blick in die 3. Auflage der Reihe trotzdem.

Die Kapitelaufteilung erscheint im ersten Moment etwas unübersichtlich. So teilt sich das Buch grob in einen A-Teil (Einführung in die Biochemie) und einen B-Teil (Molekulare Zellbiologie), die beide zusammen nochmal insgesamt 30 Unterkapitel beinhalten. Beim näheren Betrachten erkennt man aber die Logik dahinter, die für das Lernverständnis grundlegend ist. Die Duale Reihe Biochemie weiß es nämlich im Gegensatz zu anderen großen Büchern dieses Faches möglichst schnell einen Gesamtzusammenhang aufzuzeigen. Wo sich andere Werke schnell mal im Detail verlieren, zeigt dieses Buch durch brauchbare klinische Beispiele oder einen klaren Satzbau und eine prägnante Wortwahl, worauf es ankommt. Bei vielen Themen ist es aber keinesfalls ein oberflächliches Abgrasen des Gegenstandskatalogs.

Toll sind auch die fast 700 Abbildungen, die einem natürlich beim Verständnisprozess weiterhelfen. Dass die Kapitel teilweise von unterschiedlichen Autoren verfasst wurden, merkt man kaum.

Als Add-On erhält man die Möglichkeit sich auf der Thieme-Internetseite Animationen wichtiger Stoffwechselwege am PC, auf dem Smartphone oder am Tablet-PC anzuschauen. Natürlich hilft das nicht jedem beim Lernen, aber jedem, der die Inhalte eher visuell aufnehmen möchte, wird dadurch ein schöner Zusatz geliefert.

Fazit:

Die Duale Reihe Biochemie ist ein wirklich gelungenes Lehrbuch der Biochemie, die bis auf ein paar Tippfehler umfassend und richtig informiert. Der ganz große Vorteil anderen Büchern gegenüber ist sicherlich, dass sie es schafft, komplexes Wissen lernbar zu machen. Allerdings dürfte es das Buch trotzdem leider schwer haben, sich gegen die arrivierten Lehrbücher durchzusetzen, da an vielen Unis die Praktikumsskripte und die darin angegebenen Kapitel zum Lernen auf den „alten“ Büchern basieren.

Kurzinfo:

Autor(en):Joachim Rassow, Karin Hauser, Roland Netzker, Rainer Deutzmann
Verlag:Thieme
Auflage:3.
Erscheinungsjahr:2012
Seitenanzahl:800
Abbildungen:
680
Preis:49,99 €

Rezension: „Kurzlehrbuch Biochemie“

Kurzlehrbuch BiochemieKurzlehrbücher sind bei vielen Studenten beliebt. So bekommt man schnell und effektiv einen Einblick in das Fach und kann das Grundwissen dann durch das Nacharbeiten im großen Lehrbuch vertiefen.

Thiemes neuestes „Kurzlehrbuch Biochemie“ gibt in 14 Kapiteln einen sehr guten Überblick über dieses große Fach der Vorklinik. Beim ersten Blick in das Buch fallen einem sofort die vielen Schaubilder und Grafiken auf. Bei nährerer Betrachtung merkt man, dass viele davon wirklich sinnvoll eingebunden sind und die Texte passend ergänzen. Natürlich dürfen in einem Biochemie-Buch auch die vielen Stoffwechselwege nicht fehlen, die das Fach bei vielen Studenten unbeliebt machen. Allerdings wird in den Erklärtexten schon auch darauf hingewiesen, welche Schritte bei den Synthese- oder Abbauwegen die wichtigsten und meistgeprüftesten sind.

Das Design des Buches gliedert sich ohne Weiteres in die Kurzlehrbuch-Tradition von Thieme ein und überzeugt mit einer klaren Strukur sowie vielen kleinen Hilfen, wie zum Beispiel den „Merke-Kästen“, dem „Lerncoach“, dem „Check-up“ am Ende eines wichtigen Abschnitts oder den zahlreichen klinischen Bezügen.

Im Anhang findet man zusätzlich noch hilfreiche chemische Grundlagen, wie wichtige Reaktionsformen oder funktionelle Gruppen. Außerdem gibt es noch 4 Tafeln mit Stoffwechselwegen, die man auch auf Extra-Blättern herausnehmen kann, um damit besser auch in der Gruppe lernen oder sich diese einfach an den Kühlschrank hängen zu können.

Fazit:

Die 3. Auflage des Kurzlehrbuchs Biochemie ist gut geschrieben und bietet genau das richtige Maß an Informationen, um einen guten Überblick vermittelt zu bekommen. Sicherlich macht es Sinn dieses Buch zum Beispiel vorlesungsbegleitend einzusetzen und wichtige Dinge dann nochmal in einem großen Lehrbuch nachzuschlagen, um umfassend und nachhaltig für das Staatsexamen zu lernen.

Kurzinfo:

Autor(en):Melanie Königshoff, Timo Brandenburger
Verlag:Thieme
Auflage:3.
Erscheinungsjahr:2012
Seitenanzahl:408
Abbildungen:
406
Preis:32,99 €

Rezension: „Lehrbuch Neurologie“

Lehrbuch NeurologieDas „Lehrbuch Neurologie“ aus dem Hause Elsevier ist erst im September des letzten Jahres in der ersten Auflage erschienen.

Trotzdem macht das Buch auf den ersten Blick einen sehr ausgereiften Eindruck. Es ist aufgeteilt in insgesamt 21 Kapitel und obwohl diese teilweise von unterschiedlichen Autoren geschrieben wurden, sind die Texte doch durchweg flüssig zu lesen. Zu Beginn eines jeden Kapitels gibt es eine kleine Box, die den Student in das Thema einführt und zur groben Orientierung dient. Wie das bei Elsevier-Büchern üblich ist, gibt es natürlich auch wieder viele rot hinterlegte „Merke“-Kästen, in denen besonders wichtige und gerne abgeprüfte Sachverhalte hervorgehoben werden. Grün markiert sind Kästen mit der Überschrift „Auf den Punkt gebracht“. Diese dienen ebenfalls nochmal dazu, den Leser auf ganz bestimmte Dinge zu trimmen, wie zum Beispiel die Diagnostik zur Ursachenabklärung des Hirninfarkts auf der Stroke Unit. Pink dargestellt sind kleine Infos zu pharmakologischen Wirkstoffen, die in der Neurologie eine Rolle spielen. Zusätzlich gibt es immer mal wieder Fallbeispiele oder vertiefende Abschnitte, die dann in Dunkelblau gehalten sind. Leider eher sporadisch findet man gelbe Kästen mit der Überschrift „Aus Patientensicht“, die den Blick gezielt und sinnvoll auf den Patienten richten.

DIe 300 Abbildungen im Buch sind gut in den Text eingearbeitet und immer hochwertig und aussagekräftig. Wer gerne zum Gelernten gerne noch ein paar IMPP-Fragen lösen möchte, kann sich über den mitgelieferten Zugangscode auf www.elsevier.de anmelden und das dort vorhandene Angebot nutzen.

Fazit:

Das „Lehrbuch Neurologie“ überzeugt mit einem guten Konzept und einem umfassenden Informationsangebot mit verschiedenen Info-Kästen und der zusätzlichen Überprüfungsmöglichkeit des Gelernten durch IMPP-Fragen im Internet. Als einziger Minuspunkt fällt leider auf, dass es keine Zusammenfassung am Ende der Kapitel gibt.

Kurzinfo:

Autor(en):Matthias Sitzer, Helmuth Steinmetz
Verlag:Elsevier
Auflage:1.
Erscheinungsjahr:2011
Seitenanzahl:480
Abbildungen:
300
Preis:39,95 €

>> „Lehrbuch Neurologie“ bestellen

Rezension: „Fallbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“

Fallbuch Gynäkologie und GeburtshilfeDas „Fallbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“ behandelt insgesamt 85 Fälle aus dem Gebiet der Frauenheilkunde.

Dabei werden im Buch zunächst die einzelnen Fälle mit einer kleinen Einleitung, teilweise mit einem Bild und den dazugehörigen Fragen präsentiert. Im zweiten Teil des Fallbuches finden sich dann die passenden Antworten sowie ein kleiner Kommentar mit weiteren Informationen zu dem dargestellten Szenario.

Durch diese übersichtliche Struktur eignet sich das Fallbuch sehr gut, um sich zum Beispiel auf Praktika oder praktische Prüfungen vorzubereiten. Es bildet also eine gute Brücke zwischen dem theoretischen Wissen, das man sich über die angeboten Vorlesungen oder das Lernen aus einem Lehrbuch angeeignet hat, und dem klinischen Alltag.

Außerdem kann man mit dem Buch auch hervorragend in einer Gruppe lernen. Nach jedem Kommentar werden nämlich noch ein paar weitere Themen genannt, die mit dem Fall verwandt sind und sich deshalb zu besprechen lohnen. Als weiterer Service liefert das Buch nach jeder Fallbesprechung relevante Weblinks zur Materie.

Rezension: „Fallbuch Gynäkologie und Geburtshilfe“ weiterlesen