Nachdem Gesundheitsminister Jens Spahn unter der Woche die Entscheidung über die Neuregelung zum schriftlichen Staatsexamen der Medizinstudenten in diesem Frühjahr den einzelnen Bundesländern übertragen hat, zeigt sich nun das Ergebnis dieses föderalistischen Systems. Denn anders als das noch beispielsweise die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) gefordert hatte, ist die Entscheidung alles andere als einheitlich.
Die Gesundheitsminister von Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg sehen in der SARS-CoV-2-Pandemie kein Problem für die Durchführung der schriftlichen Examensprüfungen (M2) an dem ursprünglich geplanten Termin, dem 15. bis 17. April. Ganz anders sieht es im Süden Deutschlands aus: Hier müssen die Examensanwärter nach monatelangen Lernorgien ihre Pläne über den Haufen werfen. Die zuständigen Gesundheitsminister von Bayern und Baden-Württemberg entschieden sich nämlich bereits am Mittwoch dazu wegen des Infektionsrisiko während der Prüfungen auf diese zu verzichten, sodass die betroffenen Medizinstudenten dort im kommenden Jahr nach ihrem Praktischen Jahr (PJ) sowohl das mündliche als auch das schriftliche Staatsexamen zu absolvieren haben.
In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin können die Medizinstudenten des diesjährigen Examensjahrgangs sogar wählen, ob sie zur schriftliche Prüfung lieber jetzt im April oder nächstes Jahr nach ihrem PJ antreten möchten. Brandenburg hat bisher noch keine Regelung zur der Problematik getroffen.
Uneinheitliche Regelungen für das 2. Staatsexamen weiterlesen

Gerade die Frage, wann die ursprünglich für den 15.-17. April geplanten bundesweiten M2-Prüfungen stattfinden werden, treibt Tausende deutsche Medizinstudenten herum, die sich gerade dem Ende ihres 100-Tage-Lernplan näher kommen. Eine Risikoanalyse des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT) hat nun erwartungsgemäß ergeben, dass die Durchführung der Examensprüfungen in der aktuellen Situation nicht möglich sei. Die folgerichtige Empfehlung lautet deshalb, die M2- und mündliche M3-Prüfungen im Jahr 2021 wieder in Form eines Hammerexamens unmittelbar hintereinander stattfinden zu lassen, wie es bis zum Jahr 2014 üblich war. Der Beginn des Praktischen Jahres (PJ) könnte damit wie geplant eingehalten werden.
An den meisten deutschen Unis, wie in Heidelberg, ruht der Studienbetrieb bis mindestens zum 19. April. Das gilt für Präsenzveranstaltungen und digitale Lehrveranstaltungen gleichermaßen. In Heidelberg zum Beispiel sind die meisten Unigebäude für die Öffentlichkeit geschlossen und nur die größten Standorte der Unibibliothek haben noch geöffnet, allerdings verständlicherweise mit angepassten Öffnungszeiten und Besucherhöchstzahlen. In Mannheim und Freiburg haben die Bibliotheken konsequenterweise ihre Türen bereits komplett geschlossen. In Heidelberg wurden die Prüfungen allesamt um mehrere Wochen verschoben mit Ausnahme von Doktorandenprüfungen, die im kleinen Kreis weiter stattfinden sollen. Die schriftlichen M2-Prüfungen des medizinischen Staatsexamen wurden bisher noch nicht verschoben, aber damit dürfte man in den nächsten Tagen rechnen. Entsprechend der Schließungen der Fitnessstudios wurde auch das Semesterferienprogramm des Hochschulsports abgesagt. Ebenso werden alle in den nächsten Wochen geplanten Veranstaltungen des Studierendenwerks Heidelberg ausgesetzt.
Nach dem 2. Staatsexamen stehen für die Medizinstudenten insgesamt 12 Monate im Rahmen des Praktischen Jahres in einem Krankenhaus oder teils auch in einer Praxis an. Innerhalb dieser 3 Tertiale (à 4 Monate) geht es für die Studenten darum, das theoretische Wissen in die Tat umzusetzen und in der Patientenversorgung erste Erfahrungen und praktische Fähigkeiten zu erwerben. Wie in anderen Studiengängen (zum Beispiel Lehramt oder Jura) gehört dieses Praxisjahr zur Ausbildung innerhalb des Studiums. Ein PJler arbeitet ca. 40 Stunden pro Woche und hat innerhalb dieses Jahres zwar 30 Tage Urlaub, muss diese jedoch auch für Krankheitstage verwenden. Die Bedingungen für das PJ variieren von Krankenhaus zu Krankenhaus stark.
Zahnmedizin-Studenten und Medizinstudenten absolvieren verschiedene Praktika, um den Anforderungen des Stellenmarktes gewachsen zu sein. Eines dieser Praktika ist die sogenannte Famulatur. Diese findet in der vorlesungsfreien Zeit nach dem zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung statt.